Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Rumänien?

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  • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

专利申请流程

    • Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung zahlen und gleichzeitig die Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Autorisierung entrichten.
    • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem dritten Jahr nach Antragstellung jährlich gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden kann und gleichzeitig eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 Euro zu entrichten ist .
  • Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • OSIM führt formelle und sachliche Prüfungen von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Die Qualität der Bilder des Außendesigns muss garantiert sein, und OSIM akzeptiert nur Bilder oder Papierkopien im .gif-Format. Anmelder können einen Aufschub der Veröffentlichung beantragen, jedoch nicht später als 30 Monate nach dem Anmeldetag. Innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung kann jeder Dritte Einwände erheben und Beweise vorlegen, und OSIM übermittelt dem Antragsteller die öffentliche Meinung des Dritten, und der Antragsteller antwortet innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung. Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Einspruchs erstellt OSIM einen Bericht über die Zustimmung oder Ablehnung des Einspruchs, der in der Sachprüfung berücksichtigt wird.

  • Einreichungssprache: Rumänisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre rumänische Übersetzung
    3. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre rumänische Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

      *Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die rumänische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre rumänische Übersetzung
    6. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre rumänische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

      *Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

  • Rumänisches Patent- und Markenamt

    Deutsch: Landesamt für Erfindungen und Marken, Abkürzung: OSIM

    Website: OSIM, EUIPO, WIPO Registrierung, Verifizierung, Bedingungen und Kosten (inregistrare-marci.ro)

    Suche nach rumänischen Erfindungspatenten: ro.espacenet.com

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
  • 4-5 Monate

  • OSIM führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten ab dem Einreichungsdatum einen Recherchenbericht und fügt relevante Dokumente zum Stand der Technik im Zusammenhang mit der Neuheit bei. Der Anmelder kann die Patentanmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts ändern. Der Recherchenbericht kann zum Zeitpunkt der Erteilung oder nach Erteilung auf Antrag des Anmelders/Dritten veröffentlicht werden.

  • Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.