Wird das Design vom Designer oder seinem Vertreter innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag offenbart, verliert das Design nicht seine Neuheit.
NEIN
Schwedisches Patent- und Registrierungsamt
Deutsch: Das schwedische Patent- und Registrierungsamt (PRV)
Website: www.prv.se
Schwedische Erfindungspatentrecherche: Schwedische Patentdatenbank, Suche (prv.se)
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
keiner
2 Jahre
NEIN
PRV führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmustern durch. Nachdem das Design offiziell beim PRV eingereicht wurde, ist keine Änderung oder Hinzufügung anderer Designs erlaubt. Ein Anmelder kann einen Aufschub der Veröffentlichung für bis zu 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag beantragen, und dieser Antrag muss gleichzeitig mit der Einreichung der neuen Anmeldung gestellt werden.
16-18 Monate
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss die Autorisierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Autorisierungsbescheids entrichten.Wenn sie überfällig ist, kann sie nach Zahlung der Beitreibungsgebühr innerhalb einer Nachfrist von 4 Monaten wieder aufgenommen werden.
- Jahresgebühr:
- Route der Pariser Konvention: Die Jahresgebühr ist Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag zu entrichten, und der Anmelder hat alle Jahresgebühren zu zahlen, die ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag nach der Genehmigung berechnet werden, und er zahlt am letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt.
- PCT-Eintritt in die schwedische nationale Phase: zahlbar jährlich ab dem internationalen Anmeldetag. Die Fälligkeit der Jahresgebühr für die ersten drei Jahre ist der letzte Tag des Monats des zweiten Jahrestages des internationalen Anmeldetags und sie ist gleichzeitig mit dem Eintritt in die nationale Phase zu entrichten; wenn der Zeitpunkt des Eintritts in die Nationalphase vor Ablauf der oben genannten Frist erfolgt, ist sie innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt in die Nationalphase auszuzahlen. Nachfolgende Jahresgebühren sind jedes Jahr bis zum letzten Tag des Monats zu entrichten, in den das internationale Anmeldedatum fällt. Der Jahresbeitrag kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit unter Zuschlag von 20 % Säumniszuschlag gezahlt werden.
Einreichungssprache: Schwedisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts