NEIN
NEIN
- Route des Pariser Übereinkommens: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum und spätestens 14 Monate.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
- Mehrere Geschmacksmuster können in eine schwedische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, sofern sie in der Internationalen Geschmacksmusterklassifikation derselben Klasse angehören. Andernfalls müssen für jede Kategorie separate Bewerbungen eingereicht werden.
Ja
Schwedisches Patent- und Registrierungsamt
Deutsch: Das schwedische Patent- und Registrierungsamt (PRV)
Website: www.prv.se
Schwedische Erfindungspatentrecherche: Schwedische Patentdatenbank, Suche (prv.se)
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Geschmacksmuster: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
2 Jahre
Einreichungssprache: Schwedisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Autorisierungsgebühr.
- Jahresgebühr: Folgegebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, überfällige Jahresgebühr kann spätestens innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von 20 % zu entrichten.