Durch die Durchsuchung aller beim EPA von 1993 bis 2021 eingereichten Patentanmeldungen wurden Patentanmeldungen im Bereich der Standardpatente in die IPC-Kategorie H04 eingeordnet. Auf dieser Grundlage wurden Patentanmeldungen beim ETSI als wesentliche Standards („ETSI“) deklariert. und Patentanmeldungen, die nicht als wesentliche Standards („non-esti“) deklariert wurden.
Die Top-Anmelder für Patentanmeldungen bei ETSI in der Kategorie H04 sind:
Dieses Ergebnis entspricht den Erwartungen angesichts der Marktführerschaft von Qualcomm, Nokia und Huawei.
Rufen Sie außerdem die relative Förderquote für jeden Antragsteller ab (Gesamtzahl der ETSI-Zuschüsse/Gesamtzahl der ETSI-Anträge):
Während alle Antragsteller deutlich höhere Zuschussquoten als der Durchschnitt hatten (im Vergleich zu anderen H04-Anträgen), gab es einige erhebliche Unterschiede zwischen den Antragstellern, wobei LG die höchste Zuschussquote aufwies und 80 % seiner SEP-Anträge letztendlich genehmigt wurden. Die Autorisierungsraten für Unternehmen wie ZTE und InterDigital sind mit 47 % bzw. 51 % deutlich niedriger.
Wenn man diese Daten mit dem geschäftlichen Hintergrund des Antragstellers kombiniert, zeigt die folgende Grafik den Prozentsatz der H04-Dateien des Antragstellers, die anschließend bei ETSI als erforderliche Standards gemeldet wurden:
Bezüglich der Einwände und Anträge auf Nichtigerklärung dieser autorisierten Patente können folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:
Die Daten zeigen auch, dass sich weitere Unternehmen der SEP angeschlossen haben, darunter Daimler AG, 3G Licensing SA und Sony Corporation.