Senden Sie Prüfungsergebnisse entsprechender ausländischer Patentanmeldungen ein, um den Patentanmeldeprozess in Vietnam zu beschleunigen

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Das vietnamesische Patentamt IPVN hat in seiner Verordnung vom 30. November 2023 die Voraussetzungen für die Beschleunigung der Prüfung vietnamesischer Patentanmeldungen durch Verwendung der Prüfungsergebnisse entsprechender ausländischer Patentanmeldungen detailliert beschrieben. Vietnamesische Patentanmeldungen müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Die Prüfungsergebnisse stammen von vom vietnamesischen Patentamt anerkannten Patentämtern, diese Liste wurde jedoch noch nicht veröffentlicht und die entsprechenden Regelungen sind noch nicht in Kraft getreten. Derzeit stützen sich IPVNs in der Praxis im Allgemeinen auf Prüfungsergebnisse des Europäischen Patentamts (EPA), des US-Patent- und Markenamts (USPTO), des japanischen Patentamts (JPO), der chinesischen Nationalbehörde für geistiges Eigentum (CNIPA) und des koreanischen Amts für geistiges Eigentum (KIPO). Obwohl die offizielle Liste noch nicht veröffentlicht wurde, können Patentanmelder versuchen, die Prüfungsergebnisse dieser Patentämter einzureichen, um den Prüfungsprozess des vietnamesischen Patentamts zu beschleunigen.
  • Mindestens ein Anspruch im ausländischen Prüfungsergebnis hat Aussicht auf Gewährung und die Ansprüche der vietnamesischen Anmeldung müssen mit den Ansprüchen im ausländischen Prüfungsergebnis übereinstimmen.
  • Darüber hinaus müssen die Bewerber folgende Unterlagen einreichen:
    • Verwenden Sie das entsprechende Formular zur Anforderung des Ergebnisses einer ausländischen Prüfung einer ausländischen Patentanmeldung.
    • Eine Kopie der Prüfungsergebnisse und deren vietnamesische Übersetzung
    • Eine Kopie der in der entsprechenden ausländischen Patentanmeldung erteilten Ansprüche und deren vietnamesische Übersetzung
    • Zitate bei der Prüfung ausländischer Anmeldungen
    • Ändern Sie die Spezifikation proaktiv, damit sie mit den autorisierten Ansprüchen übereinstimmt, und fügen Sie eine Referenzseite für die Änderungen bei
    • Zahlen Sie die vorgeschriebenen Gebühren.

Wenn diese Bedingungen und Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erteilt das IPVN einen ablehnenden Bescheid und die Patentanmeldung wird dennoch im Standardverfahren weiterverfolgt. Bei Patentanmeldungen, die die Anforderungen erfüllen, gibt IPVN die Prüfungsergebnisse innerhalb von 12 Monaten ab dem Einreichungsdatum bekannt. Wenn der Anmelder jedoch innerhalb dieser 12-Monats-Frist eine weitere aktive Änderung vorschlägt, kann die Patentanmeldung in diesem Verfahren nicht weiterverfolgt werden.

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