Das dänische Patent- und Markenamt DKPTO hat kürzlich einen Vorschlag für eine neue Verwaltungsverordnung zum „Intellectual Property Fast Track“-Programm herausgegeben, um dänische Kleinstunternehmen beim Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte zu unterstützen.
Ziel des Besuchsvorschlags ist es, Kleinstunternehmen beim Schutz ihrer Marken- und Designrechte zu unterstützen, ihnen die Beantragung von „IP-Starterpaketen“ zu ermöglichen und Zuschüsse zur Deckung der damit verbundenen Kosten für Kleinstunternehmen bei der Anmeldung eingetragener Designs und Markenrechte bereitzustellen.
„IP-Starterpakete“ sind in Design-Starterpakete und Markenrechte-Starterpakete unterteilt. Jedes Starterpaket beinhaltet den Zugriff auf die dialogbasierte Anleitung und Suche des DKPTO, um Unterstützung bei der Registrierungsgebühr im Zusammenhang mit der Anmeldung von eingetragenen Marken oder Designrechten zu erhalten. Markenrechte-Startpaket, inklusive Registrierung für bis zu drei Klassen, sowie zwei Jahre Marktüberwachung durch das DKPTO.
Zusätzlich zum Gründungspaket können förderfähige Unternehmen einen Zuschuss beantragen, um im Rahmen des Bewerbungsverfahrens private Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Zuschüsse decken 50 % der Förderung ab, mit einem Höchstbetrag von 10.000 DKK pro Zuschuss. Diese Unterstützung ist beispielsweise für das Unternehmen hilfreich, wenn der Recherchebericht des DKPTO zeigt, dass der Markenregistrierungsantrag des Unternehmens möglicherweise auf Hindernisse stößt und die Beratung durch Dritte erfordert, die Unterstützung bei der Durchsetzung eingetragener Rechte jedoch nicht in den Finanzierungsbereich fällt.
Nur Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Gesamtbilanz von weniger als 2 Millionen Euro), die im dänischen zentralen Unternehmensregister (CVR) als aktive Unternehmen registriert sind, haben Anspruch auf eine Förderung im Rahmen des Programms. Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, sind nicht förderfähig.
Anträge für IP-Starterpakete und Zuschüsse müssen elektronisch über das Northern Denmark Business Centre eingereicht werden. Bewerbungen werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ angenommen und die Mittel werden freigegeben, bis das zugewiesene Budget für diese Bewerbungsrunde erschöpft ist. Sollte das Budget nicht ausgeschöpft sein, können verbleibende Mittel für zukünftige Bewerbungsrunden umgeschichtet werden. Der Zuschuss ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
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