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Wird während des neuseeländischen Patentanmeldeverfahrens die Frist aufgrund möglicher Fahrlässigkeit versäumt, kann ein Antrag auf Wiederherstellung der Rechte gestellt werden. Für die Stellung eines Wiederherstellungsantrags müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Beantragen Sie die Wiedereinstellung über das Online-System
- Legen Sie in Form einer eidesstattlichen Erklärung oder einer eidesstattlichen Versicherung den Nachweis vor, dass die Nichtzahlung der Erneuerungs- oder Erteilungsgebühr „unabsichtlich“ war und dass es bei der Einreichung des Antrags auf Wiedereinsetzung zu keiner unangemessenen Verzögerung kam.
- Wenn eine aufgegebene Patentanmeldung erfolgreich wiederhergestellt wird, wird der Antrag auf Wiederherstellung des vorigen Standes im Amtsblatt veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit Einspruch erheben kann. Wird innerhalb der zweimonatigen Einspruchsfrist nach der Bekanntmachung kein Einspruch erhoben, erhält der Anmelder einen Wiederherstellungsbescheid und die Patentanmeldung gelangt in den Prüfungsvorgang. Dem Antragsteller wird eine Aufforderung zur Stellungnahme zum Prüfungsbescheid zugesandt. Dieser hat einen Monat Zeit, um zu antworten.
- Wenn die Wiederherstellung des erloschenen Patents erfolgreich ist, wird der Antrag auf Wiederherstellung des vorigen Stands im Amtsblatt veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit Einspruch erheben kann. Wenn innerhalb einer zweimonatigen Einspruchsfrist nach der Veröffentlichung kein Einspruch erhoben wird, erteilt IPONZ eine Zahlungsaufforderung mit der Aufforderung, alle ausstehenden Jahresgebühren und Gebühren für verspätete Zahlung zu entrichten. Nachdem der Antragsteller die volle Gebühr bezahlt hat, stellt IPONZ eine Mitteilung über die Wiederherstellung der Rechte aus.
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