Verfahren zur Validierung europäischer Patente in Norwegen

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Damit ein europäisches Patent in Norwegen gültig ist, muss es das Validierungsverfahren des NIPO durchlaufen. Dies gilt auch für das europäische Einheitspatent. Hinweis: Norwegen ist kein Land der Europäischen Union und das Einheitspatent wird in Norwegen nicht automatisch wirksam.

Wirksamkeitsdauer: Innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des europäischen Zulassungsbescheids muss das Wirksamkeitsverfahren beim NIPO abgeschlossen sein.

Erforderliche Unterlagen:

  • EP-Patentanmeldenummer bzw. Veröffentlichungsnummer
  • Name der Erfindung
  • Name des Patentinhabers
  • Korrespondenzadresse des Patentinhabers
  • Wenn das europäische Patent in englischer Sprache abgefasst ist, muss der Patentinhaber eine norwegische Übersetzung der Ansprüche einreichen. Wenn das europäische Patent in deutscher oder französischer Sprache abgefasst ist, muss der Patentinhaber Folgendes einreichen: den Titel der Erfindung, die englische Übersetzung der Beschreibung und die Zeichnungen der Beschreibung und deren norwegische Übersetzung. Sequenzprotokoll erfordert keine Übersetzung

Formatanforderungen:

  • Beschreibung, Ansprüche und Zeichnungen müssen gesondert eingereicht werden.
  • Seitenzahl oben in der Mitte der Seite
  • Es darf keine Angaben zum Vertreter, zur PCT-Anmeldenummer und zur EP-Patentanmeldenummer enthalten.
  • Die Beschreibung und die Ansprüche dürfen keine englischen
  • Wenn Sie einen Patentanwalt beauftragen, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen, die die Antrags- oder Veröffentlichungsnummer, den Namen und die Adresse des Patentinhabers sowie den Namen und die Adresse des Anwalts enthalten sollte. Eine gescannte Kopie reicht aus.
  • Gültigkeitsgebühr: 7150 NOK. Die Zahlungsfrist beträgt 1 Monat nach Erhalt des Benachrichtigungsschreibens von NIPO
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E-mail: mail@yezhimaip.com

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