Antworten auf Fragen zum koreanischen Patentpfandrecht

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Das Patentverpfändungsverfahren in Südkorea ist im Vergleich zu den USA, Japan und anderen Ländern relativ kompliziert.

  • Erforderliche Dokumente und Anforderungen: Vollmacht: muss vom Verpfänder (Patentinhaber) und vom Pfandgläubiger (Gläubiger) unterzeichnet werden, eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich und muss ins Koreanische übersetzt werden
  • Staatsangehörigkeitsnachweis: Erforderlich ist der Staatsangehörigkeitsnachweis des Verpfänders (Patentinhabers). Dieses Dokument muss notariell beglaubigt und übersetzt werden.
  • Der Pfandvertrag muss folgenden Inhalt haben:
    • Name und Unterschrift des Verpfänders (Patentinhabers) und des Pfandgläubigers (Gläubigers)
    • Handelt es sich bei Verpfänder und Schuldner um unterschiedliche Personen, ist der Schuldner anzugeben.
    • Patentnummer
    • Beschreibung des Vertragszwecks
    • Maximale Schadenshöhe (empfohlen: 120 % der tatsächlichen Schadenshöhe)
    • Datum der Vertragsunterzeichnung
    • Handelt es sich um einen Root-Pledge-Vertrag, muss die Laufzeit angegeben werden
    • Optional können Sie den Zinssatz, Sonderkonditionen etc. angeben.
    • Dem JPO vorzulegende Unterlagen: Eine Original-Verpfändungsvereinbarung ist nicht erforderlich. Ein schriftliches Dokument mit den oben genannten Informationen ist ausreichend. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Das Dokument muss ins Koreanische übersetzt werden.
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