Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
4 Monate
- Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
1-2 Jahre
Das RVO führt keine Sachprüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss gleichzeitig mit der Anmeldung oder innerhalb von 13 Monaten nach dem Antragsdatum einen Neuheitsrecherchenantrag stellen und erhält innerhalb von 9 Monaten nach dem Datum des Recherchenantrags einen Recherchenbericht mit schriftlichen Stellungnahmen zur Neuheit An diesem Punkt hat der Anmelder 2 Monate Zeit, um Änderungen vorzunehmen oder einen Teilfall einzureichen. Die Rechercheergebnisse haben keinen Einfluss auf die Erteilung des Patents.
Niederländisches Handelsministerium
Englisch: Niederländisches Patentamt, Abkürzung: RVO
Website: www.rvo.nl/octrooien
Niederländische Erfindungspatentrecherche: Zoeken in octrooien (rvo.nl)
Ja
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.