Ja. Nachdem der Anmelder die entsprechende Gebühr entrichtet hat, kann er die Änderung der Patentart von Erfindung auf Gebrauchsmuster beantragen.
Ja
10-12 Monate
2-3 Jahre
Ja. Nachdem der Anmelder die entsprechende Gebühr entrichtet hat, kann er die Änderung der Patentart von Erfindung auf Gebrauchsmuster beantragen.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre ab dem Anmeldetag, die durch Erneuerung alle 5 Jahre auf bis zu 25 Jahre verlängert werden kann.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre und kann 4 Mal verlängert werden, bis zu 25 Jahre.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Türkisches Patent- und Markenamt
Englisch: Türkisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: TURKPATENT
Website: TÜRKPATENT (turkpatent.gov.tr)
Türkische Erfindungspatentsuche: Patent Araştırma (turkpatent.gov.tr)