Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
- Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
Erstschutz für 5 Jahre. Es kann 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, mit einem maximalen Schutz von 25 Jahren. Wenn das Design Teil eines komplexen Produkts ist und dazu dient, die Integrität des Produkts wiederherzustellen, ist es maximal 15 Jahre ab dem Anmeldetag gültig.
20 Jahre
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Bescheides zu entrichten.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird ab dem 3. Jahr (einschließlich des 1.-3. Jahresbeitrages) jährlich gezahlt, der überfällige Jahresbeitrag kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % erhoben gleichzeitig bezahlt.
Ja. Mehrere Designs können in einem Design enthalten sein.
Ja
Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn die Informationen über die Erfindung innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag offenbart werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Offenlegung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Antragsteller oder seine Vorgängereigentümer
- Die Erfindung wird auf einer offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellung offenbart
Einreichungssprache: Finnisch/Schwedisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
PRH führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatenten durch. In Finnland beginnt die Sachprüfung von Patentanmeldungen automatisch, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss. Im Allgemeinen dauert es 8 Monate, bis PRH die erste Benachrichtigung über eine Amtshandlung ausstellt, und der Antragsteller muss innerhalb von 2-4 Monaten auf die Amtshandlung antworten. Eine Patentberechtigung kann erlangt werden, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr für das erste bis vierte Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten, nach der Zulassung wird die Jahresgebühr ab dem fünften Jahr und einmal alle drei Jahre gezahlt. Sie ist am letzten Tag des Monats der Antragstellung zu entrichten.Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 50,00 Euro erhoben.