Merkmale des polnischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens

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Das PPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Es muss kein Antrag auf Sachprüfung gestellt werden, die Sachprüfung beginnt automatisch.

专利申请流程

  • 10 Jahre

  • 25 Jahre

  • Einreichungssprache: Polnisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg/DAS
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    6. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die polnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Vollmacht
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    7. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  • Polnisches Amt für geistiges Eigentum

    Deutsch: Patentamt der Republik Polen, Abkürzung: PPO

    Website: uprp.gov.pl

    Patentrecherche für polnische Erfindungen: Wyszukiwarka prosta (uprp.gov.pl)

  • Bei Offenlegung durch den Urheber oder seinen Rechtsnachfolger beträgt die Neuheitsschonfrist 12 Monate nach erstmaliger Offenlegung.

  • In Polen gilt eine 6-monatige Neuheitsschonfrist, wenn die Offenlegung von einem Dritten in böser Absicht verursacht wurde. Zuvor gab es in der polnischen Gesetzgebung zum geistigen Eigentum keine Neuheitsschonfrist für Patentanmeldungen.

    • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
  • Das PPO führt nur eine formale Prüfung des Geschmacksmusters durch und prüft nicht die Neuheit und Einzigartigkeit.

  • Einreichungssprache: Polnisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre polnische Übersetzung
    3. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre polnische Übersetzung
    4. Prioritätsbeleg/DAS
    5. Vollmacht
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    9. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die polnische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre polnische Übersetzung
    6. Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre polnische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    10. Bescheinigung über die Zahlung der Patentanmeldungsgebühr
  • 4-5 Jahre