Welches ist die zuständige Behörde für Erfindungspatentanmeldungen in Thailand?

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Amt für geistiges Eigentum des Handelsministeriums von Thailand

Englisch: Department of Intellectual Property, Abkürzung: DIP

Website: Startseite (ipthailand.go.th)

Suche nach Erfindungspatenten in Thailand: DIP (ipthailand.go.th)

专利申请流程

  • Einreichungssprache: Thai

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Depotzertifikat für Mikroorganismen und seine thailändische Übersetzung
    3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und thailändische Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    9. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

      *Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die thailändische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Depotzertifikat für Mikroorganismen und seine thailändische Übersetzung
    6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und thailändische Übersetzung
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    9. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

    *Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

  • Einreichungssprache: Thai

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    6. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

      *Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die thailändische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    5. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    6. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

    *Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

  • NEIN

    • Autorisierungsgebühr: Die offizielle Autorisierungsgebühr sollte innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Autorisierungsbescheids bezahlt werden.
    • Jahresgebühr: sollte gezahlt werden, nachdem das Patent in Thailand erteilt wurde. Wenn das Patent erteilt wurde, sollte die erste Jahresgebühr innerhalb von 60 Tagen nach Beginn des fünften Jahres der Gültigkeitsdauer des Patents bezahlt werden.
  • 10 Jahre

  • 20 Jahre

  • Einreichungssprache: Thai

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Gewerbeschein für Firmenregistrierung oder Satzung

      *Thailändische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden

  • Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

  • Das DIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Erfindungspatentanmeldung durch. Die formelle Prüfung dauert in der Regel 1-1,5 Jahre. Nach Abschluss der Vorprüfung wird die Patentanmeldung veröffentlicht und tritt in eine 90-tägige Einspruchsfrist ein. Der Antragsteller kann nur innerhalb von 5 Jahren nach Veröffentlichung des Antrags einen Sachprüfungsantrag stellen, und die Prüfungsergebnisse anderer Länder wie Japan, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Europa müssen dem DIP zur Verfügung gestellt werden.

    • Autorisierungsgebühr: Keine
    • Jahresgebühr: Die erste Jahresgebühr ist vom Antragsteller zu Beginn des 5. Jahres ab Antragsdatum zu entrichten, bei Zulassung zu Beginn des 5. Jahres innerhalb von 60 Tagen ab Zulassungsdatum. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb von 120 Tagen nach Fälligkeit bezahlt werden. Der Jahresbeitrag kann für mehrere Jahre auf einmal gezahlt werden.