Wird die Offenbarung durch den Designer verursacht, beträgt die Neuheitsschonfrist 12 Monate ab dem Tag der Offenbarung.
NEIN
Ja. Bevor der Anmelder eine endgültige Entscheidung erhalten hat, kann ein Antrag auf Änderung der Erfindungsart von einem Gebrauchsmuster in eine Erfindung gestellt werden.
Wird die Offenbarung durch den Designer verursacht, beträgt die Neuheitsschonfrist 12 Monate ab dem Tag der Offenbarung.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zulassung der europäischen Erfindung.
Einreichungssprache: Portugiesisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
2-3 Jahre
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Einmalige Zahlung alle 5 Jahre und muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Fälligkeitsdatum des Antrags bezahlt werden. Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, und es wird eine Verzugsgebühr von 50 % verrechnet erforderlich.
Ja. Bevor der Anmelder die endgültige Entscheidung erhält, kann vorgeschlagen werden, die Art der Erfindung von Erfindung auf Gebrauchsmuster zu ändern.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Offenlegungen, die auf offiziell organisierten oder offiziell genehmigten internationalen Ausstellungen verursacht werden
- Offenlegung, die sich aus der Veröffentlichung aus Gründen ergibt, die mit dem Missbrauch des Erfinders oder seines Vorgängereigentümers zusammenhängen