Wird die Offenbarung durch den Designer verursacht, beträgt die Neuheitsschonfrist 12 Monate ab dem Tag der Offenbarung.
NEIN
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Einmalige Zahlung alle 5 Jahre und muss innerhalb von 6 Monaten vor dem Fälligkeitsdatum des Antrags bezahlt werden. Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, und es wird eine Verzugsgebühr von 50 % verrechnet erforderlich.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresbeitrag: Ab dem 5. Jahr ab Antragstellung wird er jährlich gezahlt. Die Anmeldegebühr beinhaltet Jahresgebühren für das erste und zweite Jahr. Es gibt keine Jahresgebühr für das dritte und vierte Jahr, aber der Antragsteller muss das INPI für die Verlängerung im dritten und vierten Jahr benachrichtigen. Alle weiteren Jahresgebühren sind innerhalb von sechs Monaten vor dem dem Antragsjahr entsprechenden Datum zu entrichten, überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei 50 % der Jahresgebühr des laufenden Jahres zu entrichten sind als Mahngebühr.
Portugiesisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Portugiesisches Institut für gewerbliches Eigentum (INPI)
URL: https://inpi.justica.gov.pt/
Patentrecherche für portugiesische Gebrauchsmuster: Pesquisa Online - Patentes (justica.gov.pt)
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Einreichungssprache: Portugiesisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die portugiesische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Der Erstschutz beträgt 6 Jahre und kann zweimal bis auf maximal 10 Jahre verlängert werden.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
2-3 Jahre
NEIN