20 Jahre
2-3 Jahre
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Eine Sachprüfung kann nur beantragt werden, wenn der Antragsteller dies für erforderlich hält. Eine durch ein Patent geschützte Erfindung kann gleichzeitig oder nacheinander mit einem Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu diesem Zweck haben Antragsteller maximal 1 Jahr Zeit, um Änderungen vorzunehmen.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten ist verfügbar, wenn:
- Offenlegungen, die auf offiziell organisierten oder offiziell genehmigten internationalen Ausstellungen verursacht werden
- Offenlegung, die sich aus der Veröffentlichung aus Gründen ergibt, die mit dem Missbrauch des Erfinders oder seines Vorgängereigentümers zusammenhängen
12-14 Monate
Portugiesisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Portugiesisches Institut für gewerbliches Eigentum (INPI)
URL: https://inpi.justica.gov.pt/
Patentrecherche für portugiesische Gebrauchsmuster: Pesquisa Online - Patentes (justica.gov.pt)
- Ja. Maximal 100 Geschmacksmuster können in eine portugiesische Geschmacksmusteranmeldung aufgenommen werden, sofern sie in der Internationalen Geschmacksmusterklassifikation derselben Klasse angehören.
NEIN
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.