Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Russisches Bundesamt für geistiges Eigentum
Englisch: Föderaler Dienst für Geistiges Eigentum, ROSPATENT
Website: rospatent.gov.ru
Suche nach russischen Erfindungspatenten: Home (fips.ru)
4-12 Monate
NEIN
ROSPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nachdem ROSPATENT etwa 2 Monate lang eine formelle Prüfung durchgeführt hat, sollte der Antragsteller/jede Person innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung einen Antrag auf Sachprüfung stellen, und diese Frist kann auf Antrag um 2 Monate verlängert werden. Der Antragsteller kann jedoch innerhalb von 12 Monaten einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, vorbehaltlich der Zahlung einer Säumnisgebühr und des Nachweises besonderer Umstände. Dritte dürfen Vergleichsdokumente bereitstellen, die sich negativ auf die Patentierbarkeitsbewertung auswirken. Aktive Revisionsanträge können nur einmal gestellt werden.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Jahresgebühr innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem 3. Jahr ab Antragsdatum zu zahlen, die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und die Gebühr für verspätete Zahlung beträgt 50% der Jahresgebühr des Jahr.
Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung entrichten.
Jahresgebühr: Ab dem dritten Jahr ab Antragstellung ist sie jährlich zu entrichten. Die Verlängerungsgebühr sollte innerhalb des letzten Jahres der aktuellen 5-jährigen Gültigkeitsdauer gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss eine Gebühr von 50 % für verspätete Zahlung gezahlt werden gleichzeitig.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor das Patent erteilt wird.
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Jahresgebühr innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum zu zahlen, die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 50 % gezahlt werden Zeit.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.