4-12 Monate
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Jahresgebühr innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum zu zahlen, die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 50 % gezahlt werden Zeit.
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Russisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
ROSPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nachdem ROSPATENT etwa 2 Monate lang eine formelle Prüfung durchgeführt hat, sollte der Antragsteller/jede Person innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung einen Antrag auf Sachprüfung stellen, und diese Frist kann auf Antrag um 2 Monate verlängert werden. Der Antragsteller kann jedoch innerhalb von 12 Monaten einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, vorbehaltlich der Zahlung einer Säumnisgebühr und des Nachweises besonderer Umstände. Dritte dürfen Vergleichsdokumente bereitstellen, die sich negativ auf die Patentierbarkeitsbewertung auswirken. Aktive Revisionsanträge können nur einmal gestellt werden.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
ROSPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch Der Anmelder sollte den Prüfungsantrag einreichen und die entsprechende Gebühr zusammen mit der neuen Anmeldung entrichten und versuchen, keine Farbwiedergaben einzureichen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.