- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
12-18 Monate
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
NEIN
Der Erstschutz beträgt 5 Jahre, der alle 5 Jahre verlängert werden kann, bis maximal 25 Jahre.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor das Patent erteilt wird.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.