Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Jahresgebühr innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum zu zahlen, die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 50 % gezahlt werden Zeit.
ROSPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch Der Anmelder sollte den Prüfungsantrag einreichen und die entsprechende Gebühr zusammen mit der neuen Anmeldung entrichten und versuchen, keine Farbwiedergaben einzureichen.
NEIN
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
NEIN
13 Jahre
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
ROSPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung für Gebrauchsmuster durch, und es darf nur ein unabhängiger Anspruch eingereicht werden.Gebrauchsmusterpatentanmeldungen müssen Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit haben.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
12-18 Monate