NEIN
13 Jahre
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
Mehrere Designvarianten können in einer Anmeldung enthalten sein, wenn sich die Designs auf denselben Gegenstand beziehen und sich nur in geringfügigen Merkmalen unterscheiden oder als Warengruppe identifiziert werden können und ein einziges Designkonzept haben.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
1-3 Jahre
Russisches Bundesamt für geistiges Eigentum
Englisch: Föderaler Dienst für Geistiges Eigentum, ROSPATENT
Website: rospatent.gov.ru
Suche nach russischen Erfindungspatenten: Home (fips.ru)
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.
Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Verlängerungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung entrichten.
Jahresgebühr: Ab dem dritten Jahr ab Antragstellung ist sie jährlich zu entrichten. Die Verlängerungsgebühr sollte innerhalb des letzten Jahres der aktuellen 5-jährigen Gültigkeitsdauer gezahlt werden, und die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss eine Gebühr von 50 % für verspätete Zahlung gezahlt werden gleichzeitig.
Der Erstschutz beträgt 5 Jahre, der alle 5 Jahre verlängert werden kann, bis maximal 25 Jahre.