1-3 Jahre
ROSPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung für Gebrauchsmuster durch, und es darf nur ein unabhängiger Anspruch eingereicht werden.Gebrauchsmusterpatentanmeldungen müssen Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit haben.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre, Erfindungen von Arzneimitteln, Agrochemikalien und Pestiziden können eine maximale Patentlaufzeitverlängerung von 5 Jahren genießen.
ROSPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nachdem ROSPATENT etwa 2 Monate lang eine formelle Prüfung durchgeführt hat, sollte der Antragsteller/jede Person innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung einen Antrag auf Sachprüfung stellen, und diese Frist kann auf Antrag um 2 Monate verlängert werden. Der Antragsteller kann jedoch innerhalb von 12 Monaten einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen, vorbehaltlich der Zahlung einer Säumnisgebühr und des Nachweises besonderer Umstände. Dritte dürfen Vergleichsdokumente bereitstellen, die sich negativ auf die Patentierbarkeitsbewertung auswirken. Aktive Revisionsanträge können nur einmal gestellt werden.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor das Patent erteilt wird.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
4-12 Monate