Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
ROSPATENT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung für Gebrauchsmuster durch, und es darf nur ein unabhängiger Anspruch eingereicht werden.Gebrauchsmusterpatentanmeldungen müssen Neuheit und gewerbliche Anwendbarkeit haben.
4-12 Monate
Ja. Der Anmelder kann beantragen, dass die Patentanmeldung vor der Veröffentlichung der Patentanmeldung, spätestens jedoch vor dem Erteilungsbeschluss, von einer Erfindung in ein Gebrauchsmuster geändert wird.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Ja. Der Anmelder kann beantragen, die Patentart von Gebrauchsmuster zu Erfindung zu ändern, bevor das Patent erteilt wird.
NEIN
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsgebühr, die Registrierungsgebühr und die erste Jahresgebühr innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum zu zahlen, die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, und es muss gleichzeitig eine Verzugsgebühr von 50 % gezahlt werden Zeit.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.