- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Wirksamwerden in der EU: 3 Monate ab Erteilung des europäischen Patents.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Italienisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre italienische Übersetzung
- Zertifikat des mikrobiologischen Überlebens und seine italienische Übersetzung
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Italienische Übersetzung des Prioritätsbeglaubigungsdokuments (notariell beglaubigt)
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die italienische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre italienische Übersetzung
- Zertifikat des mikrobiologischen Überlebens und seine italienische Übersetzung
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
Die UIBM führt eine Sachprüfung für den Erstantrag durch und führt keine Sachprüfung für vorrangig eingereichte Anträge durch, die nicht zum ersten Mal eingereicht werden. Der Antragsteller kann eine Voraboffenbarung beantragen, damit der Beamte vorab in das eigentliche Prüfungsverfahren einsteigen kann. Der Anmelder entrichtet am Tag der Hinterlegung gleichzeitig die Amtsgebühr für die Anmeldegebühr und holt sich die entsprechende Amtsgebührenquittung, andernfalls gilt als Anmeldetag der Tag der Entrichtung der Gebühr; das Europäische Patentamt führt eine Vorabentscheidung durch art search und erstellt einen Recherchebericht und ein schriftliches Gutachten. Wenn der schriftliche Bescheid einen Einspruch enthält, wird die Antwort dem italienischen Patentamt zur Prüfung vorgelegt.
Ja. UIBM kann vom Anmelder verlangen, den Patenttyp von Erfindung auf Gebrauchsmuster zu ändern.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Bezahlen Sie die Verlängerungsgebühr für die nächste 5-jährige Schutzperiode vor Ablauf jeder 5-jährigen Schutzperiode, d. h. die Jahresgebühren für das 6., 11., 16. und 21. Jahr.
NEIN
2 Jahre
Ja
12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Ja
25 Jahre