Einreichungssprache: Englisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Eine Gebrauchsmusteranmeldung in Malaysia kann nur einen Anspruch enthalten und unterliegt einer formellen und sachlichen Prüfung.Der Antragsteller muss innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Anmeldung einen Antrag auf sachliche Prüfung stellen.Es gibt eine Innovation im Produkt oder Verfahren oder an Verbesserung des bestehenden Produkts oder Prozesses Es sollte praktisch sein, keine Kreativität erforderlich.
NEIN
3-4 Jahre
Malaysische Gesellschaft für geistiges Eigentum
Englisch: Intellectual Property Corporation of Malaysia, Abkürzung: MyIPO
Webseite: Start – Portal Rasmi Perbadanan Harta Intelek Malaysia (myipo.gov.my)
Gebrauchsmusterrecherche in Malaysia: Do it now (myipo.gov.my)
Wiedereinsetzung in das Prioritätsrecht wegen "Unbeabsichtigung" akzeptiert.
Wenn die Erfindung böswillig von einem Dritten oder vom Anmelder oder seinem ursprünglichen Rechteinhaber oder durch die Anmeldung eines britischen Patents offenbart wird, kann die Neuheitsschonfrist 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.
Wenn die Erfindung von einem Dritten böswillig oder durch das Verhalten des Anmelders oder seines ursprünglichen Rechtsinhabers und durch die Anmeldung eines britischen Patents offenbart wird, kann die Neuheitsschonfrist 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden
- Autorisierungsgebühr: Es gibt keine Registrierungsgebühr für die Autorisierung.
- Jahresgebühr: Der Antragsteller muss die Jahresgebühr Jahr für Jahr nach der Autorisierung zahlen. Zahlungsfrist ist das Autorisierungsdatum des Jahres. Die Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten gezahlt werden, wenn die Jahresgebühr überfällig ist, aber eine Gebühr von 100 % für verspätete Zahlung ist erforderlich.
NEIN
2-3 Jahre