Ja, eine Erfindung kann in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden, und die umgewandelte Anmeldung hat das Anmeldedatum der Erstanmeldung.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja
Die Neuheit der Erfindung wird nicht berührt, wenn die Erfindung aus folgenden Gründen innerhalb von 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung direkt oder indirekt offenbart wird:
- Praktische Erprobung und Konstruktion von Maschinen und Instrumenten, die der Anmelder in Vorbereitung auf die Erfindung durchführen muss
- Der Anmelder oder Erfinder stellt auf einer offiziell durchgeführten oder anerkannten Ausstellung aus
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird wegen „unbeabsichtigt“ und „unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
20 Jahre
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsgebühr innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids.
- Jahresbeitrag: Der Jahresbeitrag wird alle fünf Jahre in zwei Raten gezahlt, bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden und es wird eine Verzugsgebühr von 20 % fällig.
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Chilenisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: National Institute of Industrial Property, Abkürzung: INAPI
Patentrecherche für chilenische Gebrauchsmuster: INAPI - Consulta de Patentes
Ja