Einreichungssprache: Spanisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Ja
2-5 Jahre
1-2 Jahre
INAPI führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Nach Abschluss der Formalprüfung muss der Antragsteller den Auszug extrahieren und innerhalb von 60 Arbeitstagen im Amtsblatt von INAPI veröffentlichen. Innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung kann jeder Interessent Einspruch gegen die Patentanmeldung einlegen Innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Einspruchsfrist muss unabhängig davon, ob ein Einspruch vorliegt, die Sachprüfungsgebühr entrichtet und der Zahlungsbeleg ausgestellt werden beim chilenischen Patentamt eingereicht und in INAPI spezifiziert Sachverständige im technischen Bereich treten in die Phase der Sachprüfung ein. Der Antragsteller muss innerhalb von 60 Tagen auf die Gutachten der Fachexperten antworten; falls innerhalb von 60 Tagen kein Bericht vorliegt, kann er genehmigt werden.
Ja
10 Jahre
1 Jahr
Ja, eine Erfindung kann in ein Gebrauchsmuster umgewandelt werden, und die umgewandelte Anmeldung hat das Anmeldedatum der Erstanmeldung.
Die Neuheit der Erfindung wird nicht berührt, wenn die Erfindung aus folgenden Gründen innerhalb von 6 Monaten vor Einreichung der Anmeldung direkt oder indirekt offenbart wird:
- Praktische Erprobung und Konstruktion von Maschinen und Instrumenten, die der Anmelder in Vorbereitung auf die Erfindung durchführen muss
- Der Anmelder oder Erfinder stellt auf einer offiziell durchgeführten oder anerkannten Ausstellung aus
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
Chilenisches Nationales Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: National Institute of Industrial Property, Abkürzung: INAPI
Patentrecherche für chilenische Gebrauchsmuster: INAPI - Consulta de Patentes