Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen von Erfindungen in der Schweiz?

Gespeichert von 页之码 am

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Englisch: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, bezeichnet als:

Website: Startseite - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Schweizer Erfindungspatentrecherche: Swissreg - Institut für Geistiges Eigentum

专利申请流程

  • Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Eine kurze Beschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • NEIN

  • Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

  • 3-5 Jahre

  • NEIN

  • Das IGE/IGE führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Es wird keine Neuheitsprüfung durchgeführt. Antragsteller können eine 30-monatige Verzögerung der Veröffentlichung beantragen.

  • Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Erfindung der Öffentlichkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offenbart wird.

  • Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
    3. Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die schweizerische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
    6. Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
    7. Vollmacht
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

  • NEIN

  • Das IGE/IGE führt formelle und materielle Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Vor Beginn der Sachprüfung stellt das IGE/IGE eine Prüfungsrechnung zu, aus der die Frist für die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren hervorgeht. In der Schweiz erteilte Patente sind automatisch in Liechtenstein geschützt.