Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
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Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Erfindung der Öffentlichkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offenbart wird.
1 Jahr
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Autorisierungsgebühr: Keine
Jahresgebühr: Verlängerbar alle 5 Jahre ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag.
20 Jahre
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Englisch: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, bezeichnet als:
Website: Startseite - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Schweizer Erfindungspatentrecherche: Swissreg - Institut für Geistiges Eigentum
Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn das Design vom Designer oder dem Vertreter des Designers innerhalb von 12 Monaten vor der Anmeldung beim IGE/IGE offengelegt wird.
NEIN