NEIN
1-2 Jahre
Ja
NEIN
IPOPHIL führt formelle und sachliche Prüfungen für Erfindungspatentanmeldungen durch. Nach Abschluss der formalen Prüfung und der Recherche zum Stand der Technik muss der Anmelder innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in das öffentliche Verfahren eintreten und, wenn keine Einwände bestehen, in das Sachprüfungsverfahren eintreten. Der Antragsteller muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Eintritts in die nationale Phase einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Patentanmeldung genehmigt.
NEIN
NEIN
Einreichungssprache: Englisch/Philippinisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Vergleichsdokumente/Ergebnisse anderer Länder
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die philippinische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Vollmacht
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Vergleichsdokumente/Ergebnisse anderer Länder
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller zahlt die Zulassungsankündigungsgebühr innerhalb von 2 Monaten ab Ausstellungsdatum der Zulassungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Zahlen Sie Jahr für Jahr ab dem fünften Jahr, das Zahlungsdatum der Jahresgebühr für das fünfte Jahr ist der Publikumstag oder internationale Publikumstag des vierten Jahres und so weiter. Gebühren können innerhalb von 3 Monaten vor Fälligkeit gezahlt werden. Wenn der Patentinhaber die Jahresgebühr nicht rechtzeitig bezahlt, wird die Nichtzahlungsmitteilung auf der offiziellen Bekanntmachung veröffentlicht, und die Gebühr kann innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf bezahlt werden, es muss jedoch eine Gebühr für verspätete Zahlung entrichtet werden gleichzeitig.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
IPOPHIL führt eine formelle Prüfung nur für Geschmacksmusteranmeldungen durch.