Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, es wird jedoch eine zusätzliche Säumnisgebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
IPObel führt nur eine formelle Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der letzten Anmeldung einen Recherchenantrag stellen. Der Recherchenbericht wird vom EPA mit einer schriftlichen Stellungnahme zur Patentierbarkeit erstellt, ist jedoch nicht bindend. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen der früheste Prioritätstag Die Zulassung kann nach der Veröffentlichung eingeholt werden.
1-2 Jahre
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem dritten Jahr des Anmeldedatums jährlich zu entrichten, und zwar vor dem letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt. Bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag aufgeschoben und bis spätestens 6 Monate nach Fälligkeit gezahlt werden, es fallen jedoch zusätzliche Säumniszuschläge an.Der Säumniszuschlag für das 3. bis 10. Jahr beträgt 85,00 Euro und der Säumniszuschlag Die Gebühr für das 11. bis 20. Jahr beträgt 230,00 Euro.
NEIN
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.