- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem dritten Jahr des Anmeldedatums jährlich zu entrichten, und zwar vor dem letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt. Bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag aufgeschoben und bis spätestens 6 Monate nach Fälligkeit gezahlt werden, es fallen jedoch zusätzliche Säumniszuschläge an.Der Säumniszuschlag für das 3. bis 10. Jahr beträgt 85,00 Euro und der Säumniszuschlag Die Gebühr für das 11. bis 20. Jahr beträgt 230,00 Euro.
Ja. Maximal 50 Designs können in dieselbe Locarno-Kategorie aufgenommen werden.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, es wird jedoch eine zusätzliche Säumnisgebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem dritten Jahr des Anmeldedatums jährlich zu entrichten, und zwar vor dem letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt. Bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag aufgeschoben und bis spätestens 6 Monate nach Fälligkeit gezahlt werden, es fallen jedoch zusätzliche Säumniszuschläge an.Der Säumniszuschlag für das 3. bis 10. Jahr beträgt 85,00 Euro und der Säumniszuschlag Die Gebühr für das 11. bis 20. Jahr beträgt 230,00 Euro.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
1-2 Jahre
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Das BOIP führt nur eine formale Prüfung der Designanmeldung durch, einschließlich, ob das Design gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt.Nach Abschluss der formalen Prüfung wird die Patentanmeldung genehmigt und veröffentlicht.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Amt für geistiges Eigentum der belgischen Bundesregierung
Englisch: The Belgian Intellectual Property Office, Abkürzung: IPObel
Website: Geistiges Eigentum | FÖD Wirtschaft (fgov.be)
Patentrecherche für belgische Erfindungen: Suche in der Crossroads Bank for Enterprises (CBE) | CBE Public Search (fgov.be)
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.