Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch | |
Pfad der Pariser Konvention | |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine Übersetzung ins Niederländische/Französische/Deutsche
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und Übersetzung Niederländisch/Französisch/Deutsch
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Aussage zur genetischen Ressource
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
NEIN
IPObel führt nur eine formelle Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der letzten Anmeldung einen Recherchenantrag stellen. Der Recherchenbericht wird vom EPA mit einer schriftlichen Stellungnahme zur Patentierbarkeit erstellt, ist jedoch nicht bindend. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen der früheste Prioritätstag Die Zulassung kann nach der Veröffentlichung eingeholt werden.
Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
3 Monate
Ja
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem dritten Jahr des Anmeldedatums jährlich zu entrichten, und zwar vor dem letzten Tag des Monats, in dem das Anmeldedatum liegt. Bei Zahlungsverzug kann der Jahresbeitrag aufgeschoben und bis spätestens 6 Monate nach Fälligkeit gezahlt werden, es fallen jedoch zusätzliche Säumniszuschläge an.Der Säumniszuschlag für das 3. bis 10. Jahr beträgt 85,00 Euro und der Säumniszuschlag Die Gebühr für das 11. bis 20. Jahr beträgt 230,00 Euro.
1-2 Jahre