NEIN
IPObel führt nur eine formelle Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 13 Monaten ab dem Datum der letzten Anmeldung einen Recherchenantrag stellen. Der Recherchenbericht wird vom EPA mit einer schriftlichen Stellungnahme zur Patentierbarkeit erstellt, ist jedoch nicht bindend. Die Patentanmeldung wird innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen der früheste Prioritätstag Die Zulassung kann nach der Veröffentlichung eingeholt werden.
NEIN
NEIN
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, es wird jedoch eine zusätzliche Säumnisgebühr in Höhe von 12,00 Euro erhoben.
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Deutsch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine Übersetzung ins Niederländische/Französische/Deutsche
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und Übersetzung Niederländisch/Französisch/Deutsch
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Aussage zur genetischen Ressource
Ja
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Wiedereinsetzung des Vorrangs aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.