Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Ungarn?

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Ungarisches Amt für geistiges Eigentum

Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO

URL: http://www.hipo.gov.hu/en

Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN

专利申请流程

  • Das Patenterteilungsverfahren gliedert sich in zwei getrennte Phasen:

    • Die erste Stufe ist die formelle Prüfungsphase, von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Veröffentlichung der Patentanmeldung.
    • Die zweite Stufe ist die Sachprüfungsphase nach der Veröffentlichung. Wenn die Anmeldung die formalen Anforderungen erfüllt, verwaltet das ungarische Patentamt das Anmeldedatum und führt eine Neuheitsrecherche durch. Der Antrag auf Sachprüfung kann zum Zeitpunkt der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Recherchenberichts im Amtsblatt gestellt werden.
  • Gebrauchsmuster unterliegen in Ungarn formellen und sachlichen Prüfungen, nicht aber Neuheit und erfinderischer Tätigkeit.

  • In Ungarn sehen die folgenden Offenlegungen eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten vor:
    - Offenlegungen aufgrund von Missbrauch in Bezug auf den Antragsteller oder seine Rechtsvorgänger;
    - Die Offenlegung erfolgte durch den Antragsteller, seinen Vorgänger oder einen Dritten (wenn die Informationen vom Antragsteller oder seinem Vorgänger bereitgestellt wurden).

    Darüber hinaus wird die Offenlegung außer Acht gelassen, wenn das Design einem Dritten unter Geheimhaltungsbedingungen offengelegt wird.

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
    • PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
    • Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
  • Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum

  • NEIN

  • 3 Jahre

  • Einreichungssprache: Ungarisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    3. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    4. Prioritätsbeleg/DAS
    5. Vollmacht
    6. Deklaration kleiner Entitäten
    7. Erfinder Aussage
    8. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    10. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
    11. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die nationale US-Phase 19/28/34/41 Änderungen
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    6. Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
    7. Vollmacht
    8. Deklaration kleiner Entitäten
    9. Erfinder Aussage
    10. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    11. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    12. IDS-Formular/IDS-Dokument/Vergleichsdokument
  • Ungarisches Amt für geistiges Eigentum

    Englisch: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum, Abkürzung: HIPO

    URL: http://www.hipo.gov.hu/en

    Ungarische Patentrecherche: epub.hpo.hu/e-kutatas/?lang=EN

  • Die Neuheitsschonfrist in Ungarn beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag, wenn eine Offenbarung erfolgt:

    - wegen Missbrauchs der Rechte des Antragstellers oder seiner Rechtsvorgänger;
    - weil der Anmelder oder der Rechtsvorgänger des Rechtsinhabers die Erfindung auf einer vom ungarischen Amt für geistiges Eigentum ordnungsgemäß anerkannten Ausstellung ausgestellt hat.