Koreanisches Amt für gewerbliches Eigentum
Englisch: Korea Intellectual Property Office, Abkürzung: KIPO
Website: Koreanisches Amt für geistiges Eigentum (kipo.go.kr)
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1-2 Jahre
2-3 Jahre
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
- Die durchschnittliche Zeit für die Zulassung zur Teilprüfung in der Sachprüfung beträgt 1-2 Monate.
- Die durchschnittliche Zeit für die Sachprüfung der Designgenehmigung beträgt 10-12 Monate.
NEIN
Ja. Die Art des Patents kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Erteilungs-/Ablehnungsentscheidung von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden, und die entsprechende Gebühr sollte entrichtet werden.
20 Jahre, für Pestizide oder Arzneimittel kann der Schutz auf 25 Jahre verlängert werden.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Es ist möglich, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Erteilungs-/Ablehnungsbescheids die Patentart von Gebrauchsmuster auf Erfindung zu ändern und die entsprechende Gebühr zu entrichten.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche und kann auch entrichtet werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb der 6-monatigen Säumnisfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 200 % zu entrichten.