- Die durchschnittliche Zeit für die Zulassung zur Teilprüfung in der Sachprüfung beträgt 1-2 Monate.
- Die durchschnittliche Zeit für die Sachprüfung der Designgenehmigung beträgt 10-12 Monate.
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
NEIN
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung zu entrichten
- Jährliche Gebühr: Ab dem 4. Jahr beginnt die Zahlung Jahr für Jahr. Die überfällige Zahlung kann innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach dem Fälligkeitsdatum erfolgen, es wird jedoch eine Gebühr für verspätete Zahlung gezahlt, und die Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung wird nicht berechnet das Doppelte der Autorisierungsgebühr überschreiten.
- Die durchschnittliche Zeit für die Zulassung zur Teilprüfung in der Sachprüfung beträgt 1-2 Monate.
- Die durchschnittliche Zeit für die Sachprüfung der Designgenehmigung beträgt 10-12 Monate.
NEIN
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn das Design vom Anmelder oder dem Vertreter des Anmelders offenbart wird.
KIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch, muss jedoch nur die Standards der Neuheit und Praktikabilität erfüllen und erfordert keine erfinderische Tätigkeit.
KIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Erst wenn die Anmeldeunterlagen die Bedingungen der formalen Prüfung erfüllen, ordnet KIPO das Patent der Anmeldenummer zu. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag. Der Anmelder/Interessent muss spätestens 5 Jahre nach dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sobald ein Prüfungsantrag gestellt wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden und das KIPO führt die Prüfung in der Reihenfolge durch, in der die Prüfungsanträge eingereicht werden. Patentanmeldungen, die die Erteilungsbedingungen erfüllen, werden stattgegeben.