Welches ist die zuständige Behörde für Erfindungspatentanmeldungen in Korea?

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Koreanisches Amt für gewerbliches Eigentum

Englisch: Korea Intellectual Property Office, Abkürzung: KIPO

Website: Koreanisches Amt für geistiges Eigentum (kipo.go.kr)

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专利申请流程

  • Einreichungssprache: Koreanisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg/DAS
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die koreanische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Vollmacht
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung zu entrichten
    • Jährliche Gebühr: Ab dem 4. Jahr beginnt die Zahlung Jahr für Jahr. Die überfällige Zahlung kann innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach dem Fälligkeitsdatum erfolgen, es wird jedoch eine Gebühr für verspätete Zahlung gezahlt, und die Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung wird nicht berechnet das Doppelte der Autorisierungsgebühr überschreiten.
  • NEIN

  • Ja. Es ist möglich, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Erteilungs-/Ablehnungsbescheids die Patentart von Gebrauchsmuster auf Erfindung zu ändern und die entsprechende Gebühr zu entrichten.

  • NEIN

  • Wenn 12 Monate vor dem Patentanmeldungs-/Prioritätsdatum durch den Erfinder, Anmelder oder Zessionar folgende Situationen eintreten:

    • Per Korrespondenz oder öffentlich auf nationalen oder internationalen Ausstellungen
    • Offenlegung aufgrund böswilliger Offenlegung durch einen Dritten

      Die Neuheitsschonfrist kann in Anspruch genommen werden, und der Antragsteller muss bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorlegen.

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
    • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche und kann auch entrichtet werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb der 6-monatigen Säumnisfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 200 % zu entrichten.
  • Wenn 12 Monate vor dem Patentanmeldungs-/Prioritätsdatum durch den Erfinder, Anmelder oder Zessionar folgende Situationen eintreten:

    • Per Korrespondenz oder öffentlich auf nationalen oder internationalen Ausstellungen
    • Offenlegung aufgrund böswilliger Offenlegung durch einen Dritten

      Die Neuheitsschonfrist kann in Anspruch genommen werden, und der Antragsteller muss bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorlegen.

  • Für das Design der teilweisen Sachprüfung können mehrere Designs in eine Designanmeldung aufgenommen werden, aber die Designs müssen derselben Klasse in der internationalen Designklassifikation angehören.

  • 10 Jahre