Einreichungssprache: Koreanisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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NEIN
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn das Design vom Anmelder oder dem Vertreter des Anmelders offenbart wird.
NEIN
Für das Design der teilweisen Sachprüfung können mehrere Designs in eine Designanmeldung aufgenommen werden, aber die Designs müssen derselben Klasse in der internationalen Designklassifikation angehören.
NEIN
20 Jahre
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet, und die Höhe der Jahresgebühr hängt von der Anzahl der Ansprüche ab. Es können auch Jahresgebühren gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 18 % zu entrichten.
Einreichungssprache: Koreanisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeglaubigungsdokument und seine koreanische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Wenn 12 Monate vor dem Patentanmeldungs-/Prioritätsdatum durch den Erfinder, Anmelder oder Zessionar folgende Situationen eintreten:
- Per Korrespondenz oder öffentlich auf nationalen oder internationalen Ausstellungen
Offenlegung aufgrund böswilliger Offenlegung durch einen Dritten
Die Neuheitsschonfrist kann in Anspruch genommen werden, und der Antragsteller muss bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorlegen.