NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
KIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Erst wenn die Anmeldeunterlagen die Bedingungen der formalen Prüfung erfüllen, ordnet KIPO das Patent der Anmeldenummer zu. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag. Der Anmelder/Interessent muss spätestens 5 Jahre nach dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sobald ein Prüfungsantrag gestellt wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden und das KIPO führt die Prüfung in der Reihenfolge durch, in der die Prüfungsanträge eingereicht werden. Patentanmeldungen, die die Erteilungsbedingungen erfüllen, werden stattgegeben.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche und kann auch entrichtet werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb der 6-monatigen Säumnisfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 200 % zu entrichten.
NEIN
NEIN
Wenn 12 Monate vor dem Patentanmeldungs-/Prioritätsdatum durch den Erfinder, Anmelder oder Zessionar folgende Situationen eintreten:
- Per Korrespondenz oder öffentlich auf nationalen oder internationalen Ausstellungen
Offenlegung aufgrund böswilliger Offenlegung durch einen Dritten
Die Neuheitsschonfrist kann in Anspruch genommen werden, und der Antragsteller muss bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorlegen.
10 Jahre
NEIN
2-3 Jahre
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.