NEIN
NEIN
Ja. Die Art des Patents kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Erteilungs-/Ablehnungsentscheidung von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden, und die entsprechende Gebühr sollte entrichtet werden.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung zu entrichten
- Jährliche Gebühr: Ab dem 4. Jahr beginnt die Zahlung Jahr für Jahr. Die überfällige Zahlung kann innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach dem Fälligkeitsdatum erfolgen, es wird jedoch eine Gebühr für verspätete Zahlung gezahlt, und die Höhe der Gebühr für verspätete Zahlung wird nicht berechnet das Doppelte der Autorisierungsgebühr überschreiten.
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
- Die durchschnittliche Zeit für die Zulassung zur Teilprüfung in der Sachprüfung beträgt 1-2 Monate.
- Die durchschnittliche Zeit für die Sachprüfung der Designgenehmigung beträgt 10-12 Monate.
1-2 Jahre
Eine 12-monatige Neuheitsschonfrist steht zur Verfügung, wenn das Design vom Anmelder oder dem Vertreter des Anmelders offenbart wird.
KIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch, muss jedoch nur die Standards der Neuheit und Praktikabilität erfüllen und erfordert keine erfinderische Tätigkeit.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet, und die Höhe der Jahresgebühr hängt von der Anzahl der Ansprüche ab. Es können auch Jahresgebühren gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 18 % zu entrichten.
Ja. Es ist möglich, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Erteilungs-/Ablehnungsbescheids die Patentart von Gebrauchsmuster auf Erfindung zu ändern und die entsprechende Gebühr zu entrichten.