Merkmale des koreanischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens

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Das KIPO wendet zwei Prüfungssysteme an, das Substantive Examination System (SES) und das Partial Substantive Examination System (NSES), für Geschmacksmuster, und der Anmelder hat kein Recht, den Prüfungsweg zu wählen. Das Partial Substantive Examination System (NSES) ist für Artikel gedacht, die beliebt, leicht nachzuahmen sind und einen kurzen Lebenszyklus haben, wie Lebensmittel, Kleidung und Herrenbekleidung (Kategorie 2), Reiseartikel (Kategorie 3), Textilien und künstliche Produkte und Naturplattenmaterialien (Klasse 5), Verpackungen (Klasse 9), Dekorationsartikel (Klasse 11), Schreibwaren und Büroausstattung, Künstler- und Unterrichtsmittel (Klasse 19). Für einige begründete Geschmacksmuster kann der Antragsteller innerhalb von 1-2 Monaten nach Einreichung des Antrags eine Zulassung erhalten und neue Verfahren wie Kombinationsmuster und Widerspruch nach der Zulassung in Anspruch nehmen. Der Anmelder kann zum Zeitpunkt der Genehmigung entscheiden, ob das Design offengelegt werden soll.Nach Zahlung einer bestimmten Geheimhaltungsgebühr kann beantragt werden, dass das Design für 3 Jahre nicht offengelegt wird. Es gibt 32 Stufen im Locarno-Klassifikationssystem, aber nur 31 Stufen werden in Korea verwendet.

专利申请流程

  • Einreichungssprache: Koreanisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg/DAS
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die koreanische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Vollmacht
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.

  • 20 Jahre, für Pestizide oder Arzneimittel kann der Schutz auf 25 Jahre verlängert werden.

  • NEIN

  • KIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Erst wenn die Anmeldeunterlagen die Bedingungen der formalen Prüfung erfüllen, ordnet KIPO das Patent der Anmeldenummer zu. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag. Der Anmelder/Interessent muss spätestens 5 Jahre nach dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sobald ein Prüfungsantrag gestellt wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden und das KIPO führt die Prüfung in der Reihenfolge durch, in der die Prüfungsanträge eingereicht werden. Patentanmeldungen, die die Erteilungsbedingungen erfüllen, werden stattgegeben.

  • 10 Jahre

    • Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
    • Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet, und die Höhe der Jahresgebühr hängt von der Anzahl der Ansprüche ab. Es können auch Jahresgebühren gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 18 % zu entrichten.
  • NEIN

  • Wenn 12 Monate vor dem Patentanmeldungs-/Prioritätsdatum durch den Erfinder, Anmelder oder Zessionar folgende Situationen eintreten:

    • Per Korrespondenz oder öffentlich auf nationalen oder internationalen Ausstellungen
    • Offenlegung aufgrund böswilliger Offenlegung durch einen Dritten

      Die Neuheitsschonfrist kann in Anspruch genommen werden, und der Antragsteller muss bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorlegen.

  • KIPO führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch, muss jedoch nur die Standards der Neuheit und Praktikabilität erfüllen und erfordert keine erfinderische Tätigkeit.