Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre
Wird die Erfindung vom Anmelder absichtlich oder unabsichtlich offenbart oder erfolgt die Offenbarung mit oder ohne Zustimmung des Anmelders, kann eine 12-monatige Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden.
- Zulassungsgebühr: Die Erteilungsamtsgebühr ist innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheides vom Patentamt zu entrichten, gleichzeitig ist die Jahresgebühr für das Zulassungsjahr zu entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr ist Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr seit dem Anmeldetag zu entrichten, und die nachfolgende Jahresgebühr ist am Tag vor dem Bekanntgabedatum jedes Zahlungsjahres zu entrichten. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Säumnisgebühr erhoben.
Wird die Erfindung vom Anmelder absichtlich oder unabsichtlich offenbart oder erfolgt die Offenbarung mit oder ohne Zustimmung des Anmelders, kann eine 12-monatige Neuheitsschonfrist in Anspruch genommen werden.
15 Jahre
6 Monate
15 Jahre