20 Jahre, Arzneimittelpatente können bis 24 Jahre Schutz beantragen.
4-5 Jahre
unzutreffend
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre, Arzneimittelpatente können bis 24 Jahre Schutz beantragen.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Anmeldung: 2 Wochen.
- Zertifizierung: 4 Monate.
Einreichungssprache: Englisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Prioritätsbeleg/DAS
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
- Aussage des Übersetzers
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die australische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Konservierungszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Überlebenszertifikat für Mikroorganismen und seine englische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Aussage des Übersetzers
IP Australien
Englisch: Australisches Patentamt, Abkürzung: IP Australia
Website: IP Australia | Schützen Sie den Wert Ihrer Ideen
Patentrecherche für australische Erfindungen: IP Australia: AusPat Quick Search
IP Australia führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Patentanmelder müssen innerhalb von 5 Jahren ab dem Anmeldetag oder innerhalb von 2 Monaten nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einreichung eines Prüfungsantrags (je nachdem, was früher abläuft) einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Treten bei der Prüfung Probleme auf, hat der Patentanmelder 12 Monate Zeit, diese zu beheben, können die Mängel nicht behoben werden, wird die Patentanmeldung ungültig. Erfolgt innerhalb der 3-monatigen Einspruchsfrist kein Einspruch, wird der Patentanmeldung stattgegeben.
10 Jahre.