Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.
4-5 Jahre
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Der Verlängerungsantrag muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf des Registrierungszeitraums gestellt werden.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 100,00 australischen Dollar fällig berechnet.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja
IP Australia führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Patentanmelder müssen innerhalb von 5 Jahren ab dem Anmeldetag oder innerhalb von 2 Monaten nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einreichung eines Prüfungsantrags (je nachdem, was früher abläuft) einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Treten bei der Prüfung Probleme auf, hat der Patentanmelder 12 Monate Zeit, diese zu beheben, können die Mängel nicht behoben werden, wird die Patentanmeldung ungültig. Erfolgt innerhalb der 3-monatigen Einspruchsfrist kein Einspruch, wird der Patentanmeldung stattgegeben.
10 Jahre.
20 Jahre, Arzneimittelpatente können bis 24 Jahre Schutz beantragen.
Ja
- Anmeldung: 2 Wochen.
- Zertifizierung: 4 Monate.