Ja
Annahme der Wiederherstellung des Vorrangs wegen „Sorgfalt“ und „unbeabsichtigt/Sorgfalt“
Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.
10 Jahre.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Der Verlängerungsantrag muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf des Registrierungszeitraums gestellt werden.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 100,00 australischen Dollar fällig berechnet.
IP Australien
Englisch: Australisches Patentamt, Abkürzung: IP Australia
Website: IP Australia | Schützen Sie den Wert Ihrer Ideen
Patentrecherche für australische Erfindungen: IP Australia: AusPat Quick Search
In Australien ist der Erwerb von Patentanmeldungen für Designs in zwei Teile gegliedert: Registrierung und Zertifizierung. Beides ist Voraussetzung für die rechtliche Ausübung von Designrechten. Nach der 8-wöchigen vorläufigen Überprüfung des Designs durch IP Australia erhält das Designpatent ein Patentzertifikat.Wenn Sie das Designpatentrecht ausüben möchten, müssen Sie 13 Wochen der Überprüfung und Antwort von IP Australia durchlaufen, und Sie werden danach zertifiziert Vorbeigehen.
Ja
Wenn der Patentinhaber, der Anmelder oder sein ursprünglicher Rechtsinhaber aus folgenden Gründen eine Patentoffenbarung hat:
- Erfindungen sind Erfindungen, die auf international anerkannten Ausstellungen ausgestellt, verwendet oder veröffentlicht werden Informationen über Erfindungen werden an einer Akademie offengelegt oder unter Vertretern einer Akademie veröffentlicht Patente zur Verwendung von Erfindungen in der Öffentlichkeit dienen der Offenlegung von Informationen.
Wenn die Offenlegung durch einen Dritten verursacht wird und die Offenlegung durch den Dritten nicht vom Anmelder, dem Patentinhaber oder seinem ursprünglichen Rechtsinhaber genehmigt wurde
Die Patentanmeldung kann eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten genießen.
IP Australia führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Patentanmelder müssen innerhalb von 5 Jahren ab dem Anmeldetag oder innerhalb von 2 Monaten nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einreichung eines Prüfungsantrags (je nachdem, was früher abläuft) einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Treten bei der Prüfung Probleme auf, hat der Patentanmelder 12 Monate Zeit, diese zu beheben, können die Mängel nicht behoben werden, wird die Patentanmeldung ungültig. Erfolgt innerhalb der 3-monatigen Einspruchsfrist kein Einspruch, wird der Patentanmeldung stattgegeben.
unzutreffend