- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Der Verlängerungsantrag muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf des Registrierungszeitraums gestellt werden.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch eine Verzugsgebühr von 100,00 australischen Dollar fällig berechnet.
NEIN
Ja
Für Innovationspatente, die am 25. August 2021 ihre Anwendung eingestellt haben, können die angemeldeten Innovationspatente noch die entsprechende 8-jährige Schutzfrist genießen.
Annahme der Wiederherstellung des Vorrangs wegen „Sorgfalt“ und „unbeabsichtigt/Sorgfalt“
NEIN
4-5 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
20 Jahre, Arzneimittelpatente können bis 24 Jahre Schutz beantragen.
- Anmeldung: 2 Wochen.
- Zertifizierung: 4 Monate.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.