IP Australia führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Patentanmelder müssen innerhalb von 5 Jahren ab dem Anmeldetag oder innerhalb von 2 Monaten nach der offiziellen Benachrichtigung über die Einreichung eines Prüfungsantrags (je nachdem, was früher abläuft) einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Treten bei der Prüfung Probleme auf, hat der Patentanmelder 12 Monate Zeit, diese zu beheben, können die Mängel nicht behoben werden, wird die Patentanmeldung ungültig. Erfolgt innerhalb der 3-monatigen Einspruchsfrist kein Einspruch, wird der Patentanmeldung stattgegeben.
NEIN
Ja
Ja
Für Innovationspatente, die am 25. August 2021 ihre Anwendung eingestellt haben, können die angemeldeten Innovationspatente noch die entsprechende 8-jährige Schutzfrist genießen.
10 Jahre.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.
20 Jahre, Arzneimittelpatente können bis 24 Jahre Schutz beantragen.
4-5 Jahre
- Autorisierungsgebühr: sollte innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Autorisierungsbescheids bezahlt werden
- Jahresgebühr: Ab dem 5. Jahr nach dem Anmeldetag ist die Jahresgebühr vor dem Anmeldetag eines jeden Jahres zu entrichten. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann die Zahlung auf eine Nachfrist von 6 Monaten verschoben werden, es wird jedoch jeden Monat eine Gebühr von AUD 100,00 für verspätete Zahlung fällig