NEIN
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
unzutreffend
Geschmacksmuster mit einem Anmeldetag nach dem 10. März 2022, bei denen die erste Offenbarung nach diesem Datum erfolgt, aufgrund von:
- Versehentliches Veröffentlichen eines Geschmacksmusters
- Wusste nicht, dass das Design zum Schutz beantragt werden musste, bevor es offenbart wurde
Eine Geschmacksmusteranmeldung kann eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten genießen.
NEIN
Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.
Für Innovationspatente, die am 25. August 2021 ihre Anwendung eingestellt haben, können die angemeldeten Innovationspatente noch die entsprechende 8-jährige Schutzfrist genießen.
4-5 Jahre
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
10 Jahre.
- Anmeldung: 2 Wochen.
- Zertifizierung: 4 Monate.