Ja
Das UKIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Der Anmelder sollte gleichzeitig mit der Einreichung der Anmeldung oder innerhalb von 12 Monaten ab dem Prioritätsdatum einen offiziellen Recherchenantrag stellen und die entsprechenden Gebühren entrichten und innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Patents einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
Ja
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
10-12 Monate
Ja, maximal 50 kombinierte Designs können in einem Design enthalten sein.
Geschmacksmusterbilder können bis zu 12 Bilder enthalten. UKIPO führt nur eine 2-wöchige formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Bei Mängeln muss der Anmelder innerhalb von 2 Monaten auf die Prüfungskommentare des UKIPO antworten. Geschmacksmusteranmeldungen können nach Überwindung der Mängel patentiert werden.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die erste Jahresgebühr ist jährlich ab dem fünften Jahr nach der Bewilligung zu entrichten, der Antragsteller hat die Jahresgebühr innerhalb von 3 Monaten vor dem Fälligkeitsdatum zu entrichten, Stichtag ist der letzte Tag des Monats, in dem das Antragsdatum liegt befindet sich. Eine überfällige Zahlung kann innerhalb der 6-monatigen Zahlungsfrist erfolgen.Außer dass für den ersten Monat keine Gebühr für verspätete Zahlung erhoben wird, wird für die verbleibenden Monate eine Gebühr für verspätete Zahlung in Höhe von 24,00 GBP pro Monat erhoben.
Ja
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
UKPTO
Englisch: Intellectual Property Office, Abkürzung: UKIPO
Website: Amt für geistiges Eigentum – GOV.UK (www.gov.uk)
Suche nach Erfindungspatenten im Vereinigten Königreich: Amt für geistiges Eigentum – Patentdokument- und Informationsdienst (Ipsum) (ipo.gov.uk)